Hausordnung

M.Bassy fördert Wertschätzung für Wissen über Kulturen und Künste der Welt. Durch Ausstellungen, und Veranstaltungen schafft es Räume für kulturelle Begegnung und kritische Reflexion. Der M.Bassy Kulturbegriff ist dabei so offen und divers wie die Biografien der vorgestellten Künstler*innen dahinter.

1: Die Besucher/innen haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen bei M.Bassy behindert oder belästigt werden. Insbesondere sind diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung untersagt. Nicht zulässig sind ebenfalls Äußerungen, die einem rechtsextremen Weltbild zuzuordnen sind, in Wort, Schrift oder Gesten, sofern diese geeignet sind, die Arbeit und den Betrieb von M.Bassy im Sinne des Widmungszwecks zu stören oder das Ansehen von M.Bassy zu schädigen. Gleiches gilt für die Verwendung von Kennzeichen oder Symbolen von Ungleichheitsorganisationen.

2: Es ist den Besucher/ innen untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen. Bei Störungen des Ausstellungsbetriebes oder von Veranstaltungen behält sich M.Bassy, sowie die jeweiligen Veranstalter/ innen vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Besucher/innen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende (z.B. rassistische, sexistische, antisemitische, homophobe oder national-autoritäre) Äußerungen in Erscheinung in Erscheinung getreten sind, können des Hauses verwiesen werden, wenn ihre Anwesenheit den Betrieb im Sinne des Widmungszwecks stört oder eine Schädigung des Ansehen von M.Bassy zu befürchten ist.

3: Die Besucher/innen von M.Bassy haben sich so zu verhalten, dass Einrichtungs- und Ausstellungsgegenstände nicht beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden. Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren (ausgenommen Assistenztiere) ist ausgeschlossen. Die Besucher/innen haften für die Verunreinigung, Beschädigung oder den Verlust von Einrichtungs- und Ausstellungsgegenstände nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

4: Aufsichtspflichtige Personen (z.B. Eltern, Lehrpersonal) haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um Unfälle, Schäden, Zwischenfälle und Störungen zu vermeiden. Die Benutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates, Cityrollern oder ähnlichem ist nicht gestattet.

5: Die Auslage von Werbe- und Informationsmaterialien ist nur nach vorheriger Genehmigung seitens M.Bassy möglich.

6: Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken gestattet. Die Nutzung von Blitzlicht oder Stativen ist untersagt.

7: Anordnungen des M.Bassy Teams, die zur Einhaltung der genannten Bedingungen dienen, ist Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen und die festgelegten Verhaltensregelungen kann Besuchenden der weitere Besuch für den Einzelfall untersagt werden. Bei schwereren Verstößen kann die Untersagung durch M.Bassy auf Zeit oder Dauer ausgesprochen werden.

8: Das M.Bassy Team ist berechtigt, bei Bedarf das Geschehen im gesamten Bereich der M.Bassy Räumlichkeiten mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. Foto-/Videogeräten) zu dokumentieren.

Diese Hausordnung ist gültig ab dem 1. Dezember 2018.